Wie Kleinunternehmer von Vereinfachungen im Steuerrecht profitieren

Kleinunternehmer sind wichtig für die Wirtschaft, weshalb der Staat Regelungen entworfen hat, die Kleinunternehmern das Leben erleichtern sollen. Um von den Vereinfachungen im Steuerrecht profitieren zu können, benötigt es jedoch das erforderliche Wissen.

Welche Rolle der Kleinunternehmer im Steuerrecht einnimmt

Selbstständige können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Im Jahr der Gründung liegt die Umsatzgrenze bei 22.000 Euro. Im Folgejahr darf der Umsatz nicht höher als 50.000 Euro ausfallen, um Kleinunternehmer bleiben zu können. Wichtig zu wissen ist, dass sich diese Grenze ausschließlich auf den Umsatz bezieht, der Gewinn spielt bei dieser Regelung keine Rolle. Es besteht keine Pflicht, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Allerdings profitieren Kleinunternehmer von einigen steuerlichen Vorteilen, sodass die Inanspruchnahme dieser Regelung in vielen Fällen sinnvoll ist. Der Staat räumt Kleinunternehmern bewusst steuerliche Privilegien ein. Das Ziel besteht darin, kleinen Selbstständigen unter die Arme zu greifen und sie vor weniger bürokratische Herausforderungen zu stellen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass dadurch auch geringere Kosten entstehen. Auf diese Weise können sich auch die Gründer von kleinen Unternehmen auf ihr Geschäft fokussieren.

Die umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Kleinunternehmerreglung

Damit Selbstständige als Kleinunternehmer eingestuft werden können, darf die Umsatzgrenze nicht überschritten werden. Diese Grenze stellt somit das zentrale Kriterium für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerreglung dar. Sofern der jährliche Umsatz die Grenze nicht überschreitet, muss keine Umsatzsteuer ans zuständige Finanzamt abgeführt werden, wie das normalerweise der Fall ist. Die Tatsache, dass keine Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer besteht, ist in zweierlei Hinsicht ein großer Vorteil. Kleinunternehmer müssen somit nicht nur weniger Steuern zahlen, sondern profitieren auch von einer deutlichen Vereinfachung der administrativen Aufgaben. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf ihre Produkte und Dienstleistungen aufschlagen müssen, können sie günstigere Preise anbieten und bleiben so trotz ihrer geringen Größe wettbewerbsfähig. Niedrigere Preise führen auch dazu, dass das eigene Angebot für eine größere Anzahl an Kunden interessant wird.

Was Kleinunternehmer über die Umsatzsteuererklärung wissen müssen

Grundsätzlich muss jeder Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Je nach Unternehmensgröße erfolgt die Abgabe dieser Erklärung einmal im Monat oder einmal pro Quartal. Kleinunternehmer jedoch müssen in der Regel nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, sodass ein deutlich niedrigerer bürokratischer Aufwand besteht. Trotzdem ist es wichtig, dass alle relevanten Dokumente bezüglich der Umsatzsteuer sorgfältig aufbewahrt werden. Es ist zu empfehlen, regelmäßig ein Auge auf die Entwicklung aktueller Gesetzgebungen zu werfen, um von Änderungen bei den steuerlichen Pflichten nicht überrumpelt zu werden. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber die entsprechenden Regelungen jederzeit ändern kann.

Vereinfachungen bei der Buchführung

Jedes Unternehmen ist zu einer Dokumentation der geschäftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Buchführung verpflichtet. Selbst Kleinunternehmer sind von dieser Pflicht nicht befreit. Allerdings greifen auch hier Vereinfachungen für Kleinunternehmer, um diese zu entlasten. So müssen sie keine doppelte Buchführung anfertigen. Stattdessen müssen sie lediglich alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zusammenfassen, um ihren Gewinn zu ermitteln. Das führt zu großen zeitlichen Ersparnissen und auch zu geringeren Kosten, wenn Buchhaltungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Trotzdem sollten Kleinunternehmer die Buchführung nicht auf die leichte Schulter nehmen und relevante Unterlagen stets sorgfältig aufheben. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass bei Bedarf alle notwendigen Informationen bereitgestellt werden können.

Wichtige Tipps und Hinweise

Zu den häufig gemachten Fehlern bei Kleinunternehmern zählt, dass sie aus Versehen die Umsatzgrenze überschreiten. Das führt dazu, dass sie nicht mehr als Kleinunternehmer gelten und hat dementsprechend große steuerliche Auswirkungen. Schließlich können sie in diesem Fall nicht mehr von der Befreiung von der Umsatzsteuer profitieren. Zudem muss die Umsatzsteuererklärung häufiger eingereicht werden. Daher sollten Kleinunternehmer penibel auf die Höhe ihres Umsatzes achten und entsprechende Konsequenzen ziehen. Neben der Überschreitung der Umsatzgrenze kann es zu falschen Berechnungen, fehlerhaften Angaben und nicht eingehaltenen Fristen kommen. Auch hierauf sollten Kleinunternehmer achten, um später keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Grundsätzlich gilt es beim Weg in die Selbstständigkeit einiges zu beachten.

Was es beim freiwilligen Verzicht zu berücksichtigen gilt

Selbstständige müssen bei der Gründung ihres Unternehmens die Kleinunternehmerregelung nicht auswählen. Sie dürfen zwar freiwillig darauf verzichten, sind allerdings für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren an den Verzicht gebunden. Wer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, sollte sich daher sicher sein, dass er diese auch in den folgenden Jahren nicht nutzen möchte.

Personengebundene Umsatzgrenze

Kleinunternehmer müssen unbedingt berücksichtigen, dass die Umsatzgrenze an ihre Person und nicht an ihr Unternehmen gebunden ist. Das bedeutet, dass Kleinunternehmer mehrere Unternehmen besitzen können, die für die Kleinunternehmerregelung relevante Umsatzgrenze aber nicht für jedes einzelne Unternehmen gilt. Hat ein Kleinunternehmer 5 verschiedene Unternehmen, darf der Umsatz von allen 5 Unternehmen die 22.000 Euro im ersten Jahr nicht überschreiten. Jedes Unternehmen dürfte daher im Durchschnitt nur bis zu 4.400 Euro an Umsatz pro Jahr erwirtschaften, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.