Ritter Sport geht gegen Urteil im Quadrat-Streit vor

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Ritter Sport will den „Quadrat-Streit“ nicht beenden und zieht nach der Niederlage in erster Instanz vor die nächste juristische Station. Im Kern geht es um die Frage, wie weit der Markenschutz für eine ikonische Verpackungsform reicht, wenn ein anderes Lebensmittel in ähnlicher Gestalt im Regal auftaucht. Der Konflikt zwischen dem baden-württembergischen Schokoladenhersteller und der Mannheimer Firma Wacker, die einen quadratischen Haferriegel vertreibt, wird nun das Oberlandesgericht Stuttgart beschäftigen. Damit bekommt ein Verfahren neue Dynamik, das weit über zwei Produkte hinausweist und die Grenzen des Markenrechts im Alltagstest auslotet.

Berufung nach Stuttgarter Urteil: Der Streit geht in die nächste Runde

Nach Berichten vom 9. Februar 2026 hat Ritter Sport Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Das Landgericht hatte die Klage des Unternehmens zuvor abgewiesen und keine Markenverletzung erkannt. Ritter Sport akzeptiert diese Entscheidung nicht und setzt darauf, dass die nächste Instanz den Schutzumfang der eigenen Formmarke anders bewertet.

Im Mittelpunkt steht die bekannte quadratische Verpackung, die Ritter Sport seit Jahren als Kern des Markenauftritts versteht. Aus Sicht des Unternehmens ist die Form ein prägendes Wiedererkennungsmerkmal, das nicht durch ähnlich gestaltete Produkte verwässert werden dürfe. Dass der Streit nun beim Oberlandesgericht landet, zeigt, wie grundsätzlich die Frage geworden ist, ob die Quadratform in diesem Kontext als markenrechtlich relevante Herkunftskennzeichnung durchgreift.

Worum es beim „Monnemer Quadrat Bio“ eigentlich geht

Gegner im Verfahren ist die Mannheimer Firma Wacker. Sie hatte einen Haferriegel unter dem Namen „Monnemer Quadrat Bio“ in einer quadratisch anmutenden Verpackung angeboten. Ritter Sport sieht hierin eine Kollision mit der eigenen, seit langem geschützten quadratischen Aufmachung und argumentiert mit einer möglichen Verwechslungsgefahr im Handel.

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Der Streit dreht sich dabei nicht nur um Geometrie, sondern um Marktmechanik: Ritter Sport verweist auf die Nähe der Warengruppen, weil Schokolade und Müsliriegel bzw. Haferriegel als Snacks in ähnlichen Situationen konsumiert werden könnten. Das Landgericht Stuttgart sah diese Nähe jedoch nicht in dem Maß, dass daraus automatisch eine Verwechslungsgefahr folgt. Genau an dieser Stelle setzt die Berufung an, denn eine abweichende rechtliche Bewertung kann sich in der zweiten Instanz insbesondere aus einer anderen Gewichtung von Warenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft und Gesamteindruck ergeben.

Warum die erste Instanz Ritter Sport nicht folgte

Das Landgericht Stuttgart begründete die Abweisung der Klage damit, dass es keine Markenverletzung erkennen konnte. In der öffentlichen Berichterstattung wird dazu ein Satz des Vorsitzenden Richters wiedergegeben, der den Kern der Entscheidung zusammenfasst: Die Kammer habe die Klage abgewiesen, weil sie keine Markenverletzungen gesehen habe.

Für Ritter Sport ist das ein heikler Punkt. Das Unternehmen hat über Jahre konsequent daran gearbeitet, die quadratische Form als Markensignal zu etablieren. Wenn ein Gericht in erster Instanz dennoch keinen Verstoß sieht, steht für Markeninhaber schnell mehr auf dem Spiel als ein einzelnes Produkt: Es geht um die Signalwirkung an den Markt, welche Annäherungen in Form und Aufmachung künftig als zulässig gelten könnten.

Folgen im Markt: Produkt vorerst verändert

Der Rechtsstreit hat bereits praktische Auswirkungen. Nach den aktuellen Meldungen wurde der quadratische Haferriegel zeitweise aus dem Verkauf genommen und durch eine längliche Variante ersetzt. Hintergrund ist die Sorge vor möglichen finanziellen Risiken, falls sich der Streit über längere Zeit hinzieht und später doch Ansprüche wie Schadensersatz oder Rückruf im Raum stehen könnten. Aus Unternehmenssicht ist das eine Vorsichtsmaßnahme, die zeigt, wie stark juristische Unsicherheit in Produktentscheidungen hineinwirkt.

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Diese Marktreaktion unterstreicht zugleich, dass der Konflikt nicht allein symbolisch ist. Markenprozesse können für kleinere Anbieter schnell existenziell werden, während größere Markeninhaber den Schutz ihrer Kennzeichen oft als strategische Notwendigkeit betrachten, um die eigene Markenidentität konsistent zu halten.

Was nun vom Oberlandesgericht zu erwarten ist

Mit der Berufung wird der Fall neu bewertet, ohne dass automatisch alles „von vorn“ beginnt. Das Oberlandesgericht Stuttgart wird vor allem prüfen, ob die rechtlichen Maßstäbe der ersten Instanz korrekt angewendet wurden und ob die Abwägung bei Warenähnlichkeit, Verwechslungsgefahr und Schutzumfang der Formmarke trägt. Für beide Seiten geht es dabei um Klarheit: Ritter Sport über die Reichweite des Quadrats als Markenzeichen, Wacker über die Frage, wie weit eigenständige Produktgestaltung im Snacksegment gehen darf.

Fazit

Die Berufung von Ritter Sport macht den „Quadrat-Streit“ zu einem Verfahren mit Signalcharakter. Der Konflikt zeigt, wie schwierig es ist, ikonische Formen markenrechtlich zu verteidigen, wenn ähnliche Gestaltungsprinzipien auch in benachbarten Produktkategorien auftauchen. Während Ritter Sport den Schutz der eigenen Identität im Regal sichern will, versucht Wacker, Gestaltungsspielräume für ein anderes Produkt zu behaupten. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart dürfte deshalb nicht nur für die Beteiligten, sondern für viele Marken- und Produktstrategen im Lebensmittelmarkt zur wichtigen Orientierung werden.

Quellen

https://www.n-tv.de/der_tag/Ritter-Sport-setzt-Streit-um-Quadrat-Haferriegel-fort-id30341439.html

https://www.lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/47585-markenrechtsstreit-ritter-sport-geht-gegen-urteil-zu-quadratischem-haferriegel-vor.html

https://www.welt.de/article6989a79e3a693ad9bdb6f2bc

https://www.bild.de/geld/wirtschaft/nach-niederlage-in-stuttgart-ritter-sport-legt-berufung-im-quadrat-streit-ein-6989a9a91b67ed5930a1f68c

https://www.op-online.de/wirtschaft/darum-setzt-ritter-sport-streit-um-quadrat-haferriegel-fort-zr-94161104.html

Verfasst von Redaktion